News & Presseberichte (2021)

Vereinsrundschreiben Nr. 16 TTBW 02.Dez.21

Regeln für den TT Sport in der RBH -- Zugangsregeln

Vereinsrundschreiben Nr.16 vom 02.Dez.21 - zum Original  >>>link

Stuttgart, 2. Dezember 2021

Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,

TTBW-Spielbetrieb wird auf freiwilliger Basis fortgesetzt

Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg hat am gestrigen Mittwochabend (1.12.2021) getagt und folgende Entscheidung getroffen:

1. Der Spielbetrieb in den Verbands- und Bezirksspielklassen 2021/22 wird bis auf Weiteres fortgesetzt. Voraussetzung ist die Einhaltung der Wettspielordnung, der Durchführungsbestimmungen Mannschaftssport von TTBW sowie der aktuellen Corona-Landesverordnung und der Corona-Landesverordnung Sport des Landes Baden-Württemberg.

2. Jede Mannschaft hat das Recht, ein bevorstehendes Spiel einseitig und ohne weitere Begründung abzusagen. Die Absage muss per E-Mail bis maximal 24 Stunden vor dem Austragungstermin gegenüber dem Spielklassenleiter und der gegnerischen Mannschaft erfolgen.

3 .Die auf diese Weise abgesagten Spiele werden im Zeitraum der Rückrunde (1.01. – 30.06.2022) nachgeholt. Zu berücksichtigen ist, dass alle Punktspiele vor dem Termin der Relegationsspiele angesetzt werden müssen. Grundlage aller Spiele im Rückrundenzeitraum ist entsprechend der Wettspielordnung (WO H 2.1) die Mannschaftsmeldung für die Rückrunde 2021/22.

Sollte von Seiten der Politik in der Corona-Landesverordnung eine 2G+-Regelung festgelegt werden, wird die Spielzeit 2021/22 ab diesem Zeitpunkt unterbrochen. Über eine Fortsetzung des Spielbetriebs auf Basis einer Streichung der oben genannten Ziffer 2 wird das TTBW-Präsidium entscheiden, sobald dies die Corona-Situation richtig erscheinen lässt.

Wichtig: Neue Corona-Landesverordnung Sport

Im Falle der Austragung von Spielen sind die aktuellen Bestimmungen der Corona-Landes-verordnung und der Corona-Landesverordnung Sport zu beachten. Letztere wurde letzten Freitag-Nacht veröffentlicht und am 27.11.2021 wirksam, die Übersicht dazu siehe unter:

https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E1827727948/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schreiben%20MD%20Sts%20ab%20August%202021/Regelungen%20f%C3%BCr%20den%20S port%20ab%2027.%20November%202021.pdf

Wichtigste Änderungen:

  • ab 1.12.2021 (Mittwoch) gilt eine QR-Code-Pflicht für 2G-Nachweise. Ein gelbes Impfbuch reicht nicht mehr aus. Ein Nachweis für die Impfung ist jetzt nur noch mit einem QR-Code, ausgedruckt oder in der App, möglich. Der QR-Code befindet sich auf dem digitalen Impfzertifikat, das die Menschen entweder direkt bei ihrer Impfung erhalten oder mit dem gelben Impfpass im Anschluss an die Impfung in der Apotheke abholen können.
  • Zudem besteht für die Veranstalter eine Kontrollpflicht der Nachweise. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, z. B. mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.
  • Schüler/innen müssen weiterhin keinen Testnachweis vorlegen. Ein Schülerausweis reicht aus, weil sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Sie sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nur noch für junge Menschen bis einschließlich 17 Jahre (auch für Auszubildende).
  • Trainer und Übungsleiter unterliegen nun ebenfalls der 2G-Regel. Bislang konnten diese Personen mit einem 3G-Nachweis (also auch einem tagesaktuellen Test) den Trainingsbetrieb leiten, jedoch nicht selbst als Sportler agieren. Ausnahme: Hauptamtlich beschäftigte Trainer können weiter auf Basis der 3G-Regel arbeiten.

Weitere Ausnahmen wie bisher:

Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig), für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt sowie Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021).

Weitere wichtige Bestimmung wie bisher:

  • Für die an den Spielen Mitwirkenden (Sportler/innen, Betreuer, Schiedsrichter) gilt die 2G-Regel. Es ist ein entsprechender Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen.
  • Für die Zuschauer gilt die 2G+-Regel. Neben einem 2G-Nachweis ist ein tagesaktueller zertifizierter negativer Test-Nachweis vorzulegen.

Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW,  Geschäftsstelle:  Tischtennis Baden-Württemberg e. V.

SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@ttbw.de

  • Hans-J. Schätzberger

Vereinsrundschreiben TTBW Nr. 15 vom 25.Nov.21

Alarmstufe II in Kraft -- Auswirkungen auf das Training in der RBH

Vereinsrundschreiben Nr. 15 - Original  >>>link

Stuttgart, 25. November 2021  -  Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,

  • Corona: Alarmstufe II in Baden-Württemberg

Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat heute in einer eilig einberufenen Abstimmung Folgendes festgelegt:

1. Der Spielbetrieb in allen Bezirks- und Verbandsspielklassen wird fortgesetzt.

2. Für die an den Spielen Mitwirkenden (Sportler/innen, Betreuer, Schiedsrichter) gilt die 2G-Regel. Es ist ein entsprechender Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen.

3. Für die Zuschauer gilt die 2G+-Regel. Neben einem 2G-Nachweis ist ein tagesaktueller zertifizierter negativer Test-Nachweis vorzulegen.

Die Entscheidung basiert auf einer aktuellen Information des Kultus-Ministeriums, die uns über den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) mitgeteilt wurde. Demnach ist der Trainings- und Übungsbetrieb auf Grundlage der 2G-Regel möglich. Bei Sportveranstaltungen ist zu differenzieren zwischen den Sportlern bzw. Mitwirkenden (2G) und den Zuschauern (2G+). Hierzu gab es bis zum gestrigen Tag widersprüchliche Informationen.

Homepage des Landes Baden-Württemberg dazu unter

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_B lick_DE.pdf

Von weiteren Anfragen an die Geschäftsstellen-Mitarbeiter bitten wir abzusehen - danke für Ihr Verständnis!

Regionsmeisterschaften Jugend: Austragung nur im Südwesten

Die am kommenden Sonntag, 28. November, angesetzten Titelkämpfe werden lediglich in der Region Südwest (Austragungsort: Wehr) durchgeführt. Gestern wurden die Regionsmeisterschaften Mitte (Kirchheim) abgesagt. Die anderen drei Regionen hatten bereits zuvor aufgrund der Schwierigkeiten mit der Corona-Situation auf eine Austragung verzichtet.

Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

Geschäftsstelle:  Tischtennis Baden-Württemberg e. V.

  • Hans Juergen Schaetzberger

Vereinsrundschreiben Nr. 14 vom 17.Nov. 2021

Alarmstufe in Kraft -- Auswirkungen auf das Training in der RBH

Stuttgart, 17. November 2021

Rundschreiben Original   >>>link

Corona: Alarmstufe in Baden-Württemberg

Ab sofort 2G-Regel für Erwachsene im Tischtennis –

Schüler ausgenommen, Trainer mit 3G

Sportler, Trainer, Schiedsrichter, sonstige Mitwirkende und Zuschauer können ab sofort nur noch mit einem 2G-Nachweis (immunisierte Personen, also geimpft oder genesen) in die Halle. Ausgenommen hiervon sind:

  • alle Schüler/innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus.
  • alle Trainer/Übungsleiter, die auch einen Antigen-Testnachweis vorlegen können:

Ausnahmen:

Für beschäftigte Personen (Trainer/innen und Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind - ein Antigentest-Nachweis an jedem Präsenztag ausreichend." (Homepage Land Baden-Württemberg:

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport)

Diese Regelungen sind Folgen der ausgerufenen Alarmstufe auf Basis der Landesverordnung Baden-Württembergs. Die Landesregierung reagierte entsprechend, nachdem sowohl am Montag als auch am Dienstag die Hospitalisierungszahl von 390 Intensivpatienten im Bundesland überschritten wurde. Die Alarmstufe wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Grenze von 390 Intensivpatienten fünf Werktage in Folge unterschritten wird. Bei derzeit stark ansteigenden Zahlen (aktuell: 425, Stand: 17.11.21, 0:00 Uhr) ist damit jedoch im Zeitraum der Vorrunde nicht mehr zu rechnen. Siehe dazu auch unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-ab-17-november-2021/

ACHTUNG:

Bei allen Regelungen gilt immer die direkte Absprache mit dem jeweiligen Ordnungsamt/Gesundheitsamt vor Ort, um eine vollständige Sicherheit zu haben.

Den Verantwortlichen von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) ist bewusst, dass mit der Umsetzung der Landesverordnung weitere Schwierigkeiten für die Vereine und deren Mannschaften eintreten.

Nicht immunisierte Spieler stehen den Teams ab sofort nicht mehr zur Verfügung.

Niemand ist über die entstandene Corona-Lage glücklich. Jedoch ist die Einhaltung des öffentlichen Rechts unabdingbar. Ansonsten drohen hohe Strafen. Deshalb bitten wir um strikte Einhaltung der Regelungen. Der Landesverbandsausschuss hat am 25.09.21 bereits einstimmig beschlossen, dass die Spielrunde im Sinne der geimpften Spieler/innen fortgesetzt wird, sofern dies die Landesverordnung zulässt.

Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich! Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

  • Hans Juergen Schaetzberger

Vereinsrundschreiben TTBW vom 5.Nov.2021

Corona Warnstufe in Kraft TTBW Auswirkungen auf den Vereinssport

Das ist das Rundschreiben Nr.12 vom 05.Nov.2021     >>> link

Rundschreiben Nr. 13 vom 11.Nov. 2021                              >>>link

Stuttgart, 5. November 2021 - Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,

Corona-Landesverordnung Sport: Neue Version zum 5. November!

Wir alle sind heute Morgen überrascht worden: Seit heute gilt eine neue Version der Landesverordnung Sport. Wesentliche Änderung:

Corona-News Antigen-Tests in Warnstufe doch ausreichend!

Damit war nicht zu rechnen. Gerade erst vor zwei Tagen war die Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg ausgerufen worden. Damit verbunden: Neben 2G wären nur noch Personen mit negativem PCR-Test zutrittsberechtigt zu Sporthallen. Nun die Kehrtwende: Laut neuer Corona-Verordnung Sport des Landes Baden-Württemberg reichen doch Schnelltests aus -

allerdings nur in der Warnstufe (ab 250 Intensivbetten bei der Hospitalisierung). Ab der Alarmstufe (ab 390 Intensivbetten mit Corona-Infizierten) gilt dann 2G. Derzeit liegt die Zahl bei 320 (Stand heute 10:20 Uhr).

Den neuen Gesetzestext der Landesverordnung Sport finden Sie unter

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport  unter „Änderungen zum 5. November 2021“

In der Grafik darüber heißt es unter anderem:

Ausnahmeregelung für Sport-Wettkämpfe in der Warnstufe:

"Für an Wettkampfserien und am Ligabetrieb teilnehmende Sportler/innen sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden ist in geschlossenen Räumen ein Antigen-Test-Nachweis ausreichend."

Zwei rechtliche Fragen haben wir heute Morgen mit einiger Mühe klären können (Quelle: Landessportverband Baden-Württemberg/LSV):

1. Fallen unter „Wettkampfserien“ auch Einzelturniere - in Tischtennis Baden-Württemberg finden am kommenden Wochenende in max. 21 Bezirken Bezirksmeisterschaften statt?

Die Verordnung spricht in § 4 von „Wettkampfveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen“ und in diesem Paragraph in Absatz 3a davon, dass bei diesen Wettkampfveranstaltungen (in der Übersicht „Wettkampfserien und am Ligabetrieb“ genannt) für nicht-immunisierte Beschäftigte (ehren-, hauptamtlich oder selbstständig) ein Antigen-Test ausreichend ist.

Fazit: Ja, Einzelturniere im Pokal- oder Meisterschaftsbereich (also auch die Bezirksmeisterschaften) zählen dazu, denn auch das sind Wettkampfveranstaltungen.

2. Gilt die Trainingsregelung mit den möglichen Antigen-Tests nur für Übungsleiter oder auch für Sportler, die in der Ergänzung der neuen Landesverordnung nicht erwähnt sind?

Im Trainings- und Übungsbetrieb gilt laut § 3 Absatz 2 nur für „beschäftigte Personen, die nicht-immunisiert […] sind“, dass „[…] unbeschadet ihres Beschäftigungsumfangs in allen Stufen ein Antigen-Schnelltest ausreichend“ ist.

Fazit: Nein, Sportler/innen müssen im Trainings- und Übungsbetrieb einen PCR-Test vorlegen, ein Antigen-Test ist nur für Beschäftigte (z. B. Trainer/innen und Co.) ausreichend. Für Sportler/innen ist bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Test ausreichend, im Trainings- und Übungsbetrieb muss ein PCR-Test vorgelegt werden.

ACHTUNG: Aber auch hier gilt immer die direkte Absprache mit dem jeweiligen Ordnungsamt/Gesundheitsamt vor Ort, um eine vollständige Sicherheit zu haben.

Dass all diese Regelungen sehr kurzfristig und inhaltlich durchaus mit Widersprüchen behaftet sind, ist uns bewusst. Wir erwarten entsprechend neue Überarbeitungen der Landesverordnung in naher Zukunft. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es sich bei der Landesverordnung um ein öffentliches Recht handelt, das wir als Sportverband umsetzen.

Achtung: Schüler von der Testpflicht ausgenommen!

Am 16. Sept. 2021 trat in Baden-Württemberg eine Corona-Verordnung in Kraft und besitzt in diesem Punkt – unabhängig von der Warnstufe - weiterhin Gültigkeit. Diese erleichtert den gesamten Jugendsport in TTBW, sowohl in Training und Wettkampf:

Schüler/innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus. Diese Regelung hat auch in den Schulferien Gültigkeit. Schüler/innen wären selbst in der "Alarmstufe" (also bei einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 12,0 oder mindestens 390 belegten Intensivbetten in Baden-Württemberg) ebenfalls von 2G ausgenommen.

Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

  • Hans Juergen Schaetzberger

Vereinsrundschreiben des TTBW vom 3.Nov.2021

Corona Warnstufe in Kraft - TTBW Auswirkungen auf den Vereinssport

Dieses Vereinsrundschreiben von TTBW kam am 3.Nov.2021   >>> link

Stuttgart, 3. November 2021

Im Folgenden informieren wir Sie über wichtige Neuigkeiten. Damit sollen Sie auch für Ihre wichtige Arbeit an der Basis als Vereinsverantwortlicher Unterstützung erhalten. Corona-Landesverordnung: Warnstufe in Kraft!

Nun ist es soweit: Am heutigen Mittwoch (3. November) tritt im Bundesland Baden-Württemberg entsprechend der Corona-Landesverordnung die „Corona-Warnstufe“ in Kraft. Die sogenannte "Hospitalisierungsrate" hat an zwei aufein-ander folgenden Werktagen den Grenzwert von 250 mit COVID 19-Patienten belegten Intensivbetten überschritten:

am Freitag, 29. Oktober, und am Dienstag, 2. November. Aktueller Stand: 284 Intensiv-Patienten in Baden-Württemberg (2.11.21, 15:40 Uhr)

Welche Auswirkungen hat die Warnstufe auf den Tischtennissport in Baden-Württemberg?

Alle als nicht-immunisiert (nicht geimpft oder nicht genesen) geltenden Sportler und Zuschauer haben nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu geschlossenen Räumen, also auch zu Sporthallen. Nachweise über einen Schnelltest oder Laientests reichen jetzt als "Eintrittskarte" in die Hallen nicht mehr aus. Die Warnstufe bleibt so lange in Kraft, bis der Schwellenwert von 250 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unterschritten ist.

Basis dieser Mitteilung von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) an seine Mitglieder ist die folgende Meldung auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg:

„Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus“,

unter:    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesgesundheitsamt-ruft-warnstufe-aus/

Ziel dieser heutigen Information ist, dass alle Mannschaftsführer die gesetzlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich erfahren und entsprechende Personalplanungen vornehmen können. Die damit verbundenen Schwierigkeiten sind uns bewusst. Wir können - wie bei allen Anfragen zu diesem Thema - nur darauf hinweisen, dass die öffentliche Gesetzgebung (also auch die in der Corona-Krise) in der Hand der Politik liegt. Gleichzeitig bemühen wir uns, unsere sportlichen Interessen an dieser Stelle einzubringen.

Wir weisen als TTBW alle unsere Mitglieder darauf hin, das Impfangebot zu prüfen und anzunehmen!

Geschäftsstelle:  Tischtennis Baden-Württemberg e. V.

SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@ttbw.de

Corona-Regelungen TTBW

  • Spielverlegungen: Laut TTBW-Durchführungsbestimmungen Mannschaftssport, Ziff. 4, können Spiele nur im gegenseitigem Einvernehmen verlegt werden. Für Verlegungen stehen in der Vorrunde alle Spieltage bis zum 18./19.12.21 (Pandemie-Ausweich-Spieltag) zur Verfügung.
  • Tischtennis Baden-Württemberg plant keinen Saisonabbruch. Die laufende Spielzeit soll unter den Bedingungen der Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg ausgetragen werden. Diese sieht derzeit die Warnstufe mit den o. g. Bedingungen vor.

Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

  • Hans-Jürgen Schätzberger

Infoschreiben TTBW vom 19.10.2021

Durchführungsbestimmungen Mannschaftssport

Es gibt ein neues Dokument von TTBW in dem per 10.Okt.2021 geregelt ist, wie der Mannschaftssport in der RBH ablaufen muss.

Das Dokument findetr ihr  >>> hier 



Corona Warn- und Alarmstufen Herbst 2021

Aktuelle Zugangsregeln in die Halle

Dreistufiges Warnsystem ab 16. September 2021

Ab 16. September 2021 tritt ein dreistufiges Warnsystem in Kraft. Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird.

Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Grundsätzlich gilt                                       

Abstand halten - Hygiene praktizieren - Medizinische Maske tragen - Corona-App nutzen - Regelmäßig lüften - Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt weiterhin bestehen.

Nachweis von Impfung und Tests

Veranstalter*innen sind zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.

Eine Plausibilitätskontrolle, durch Vorlage des Impfpasses oder des QR Codes in der App, des 3G-Status ist ausreichend.

Link zur Corona VO TTBW >>    Corona VO BW

  • Hans Juergen Schaetzberger

Neue Corona Verordnung (Sport) des Landes BW

Aktuelle Corona Zugangsregeln

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung
(Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) 

Vom 21. August 2021 - (in der ab 22. August 2021 gültigen Fassung)

Auf Grund von § 20 Absatz 5 Nummer 1 der Corona-Verordnung (CoronaVO) vom 14. August 2021, notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes und abrufbar unter

 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/,

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

wird verordnet:

§3 Trainings- und Übungsbetrieb

Immunisierte Personen

im Sinne von § 4 CoronaVO ist der Trainings- und Übungsbetrieb sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen ohne Einschränkung gestattet.

Nicht-immunisierten Personen

im Sinne von § 5 CoronaVO einschließlich der Trainerinnen und Trainer und Übungsleiterinnen und Übungsleiter ist der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet.

Der Zutritt zu geschlossenen Räumen der Sportstätte und die Teilnahme am dort stattfindenden Trainings- und Übungsbetrieb ist ihnen nur nach Vorlage eines Testnachweises im Sinne von § 5 CoronaVO (tagesaktuell, 24h) erlaubt.

Dies gilt nicht für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang. Für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport und Spitzen- oder Profisport ist ein Testnachweis nicht erforderlich.

Die vorstehenden Absätze gelten auch für entsprechende Angebote sonstiger Bildungseinrichtungen und Veranstalter.

  • Hans Juergen Schaetzberger

Sommerferien 2021

Öffnung der Reisbachhalle in den Ferien 2021

Durch die Covid-19 Pandemie war die RBH über lange Zeit des Jahres 2021 geschlossen. Ersatzweise dürfen wir dieses Jahr in den Sommerferien in die Halle.

Wer also Zeit hat und Lust auf TT darf gerne kommen am

Mittwoch 01.09.21 17:00 - 22:00 Uhr  > Jugend und Aktive

Freitag 03.09.21 17:00 - 22:00 Uhr     > Jugend und Aktive

Montag 06.09.21 17:00 - 20:00 Uhr     > Jugend

Mittwoch 08.09.21 17:00 - 22:00 Uhr  > Jugend und Aktive

Freitag 10.09.21 17:00 - 22:00 Uhr     > Jugend und Aktive

  • Hans Juergen Schaetzberger

TTC Maubach HV

EINLADUNG ZUR HV 2021

Tisch-Tennis-Club Maubach e.V.  

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

am Donnerstag, den 29.07.2021 um 20:00 Uhr im FOYER der Reisbachhalle

Hiermit lädt der Vorstand des TTC Maubach e.V. die Mitglieder gemäß §8 der Vereinssatzung zur Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Berichte der Mannschaftsführer
  4. Bericht des Jugendleiters
  5. Kassenbericht
  6. Entlastungen
  7. Verschiedenes

Anträge zur Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich zu richten an die Schriftführerin des TTC Maubach:

Melanie Hägele, Fürstenfelderstr. 28, 71522 Backnang-Maubach

Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Hauptversammlung.

  • Hans Juergen Schaetzberger

Freudige Nachrichten

Es geht wieder los!

TTC Maubach – Freudige Nachricht - Es geht wieder los!

Gute Nachrichten sind selten geworden während des Lockdowns.

Durch deutlich sinkende Inzidenzzahlen ist es möglich geworden, die Reisbachhalle wieder für den Tischtennissport zu öffnen! 

Es sind allerdings weiterhin strenge Corona-Verhaltensregeln notwendig.

Der TTC Maubach hat der Stadt Backnang ein ausführliches Corona- Hygienekonzept vorgelegt. Die Stadt, als Betreiber der Halle, hat dem Konzept zugestimmt.

Damit findet wieder reguläres Jugendtraining statt und auch das Training der Erwachsenen ist am Start.

AktuelleTrainingszeiten:

Kinder/Jugend         Montag-Mittwoch-Freitag   17:00-19:00 Uhr

Erwachsene/Aktive Mittwoch-Freitag                 20:00-22:00 Uhr

Folgende Regeln müssen eingehalten werden:

  • Jeder Spieler und jeder Trainer muss einen tagesaktuellen Test mitbringen oder vorab schicken (Erwachsene: max. 24h gültig, Jugend: Schultest 60h gültig).
  • Von der Testpflicht ausgenommen sind nur vollständig geimpfte oder genesene Personen.  Zwei Impfungen + 2 Wochen Wartezeit gilt als vollständig.
  • Vor Betreten der Halle bitte Hände desinfizieren, das Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.
  • Eine Anwesenheitsliste muss geführt werden.
  • Unser ==>   Hygienekonzept,   das von der Stadt geprüft wurde, wird eingehalten. Eine ausgedruckte Version des Konzepts liegt in der Halle aus.

Weitere Infos gibt es bei

Hans-J. Schätzberger

unter jugend@ttc-maubach.de oder unter 0176-50501841 oder

unter presse@ttc-maubach.de

  • Hans Juergen Schaetzberger

Corona update 04.06.2021#2

Infoschreiben der Stadt BK zu Corona Öffnungen

Infoschreiben der Stadt BK vom 31.05.2021

Nutzung städtischer Sportanlagen und Sportstätten zu Trainings- und Übungszwecken nach der Corona-Verordnung
hier: 15. Infoschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereine und Sportler,

aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Rems-Murr vom 29.05.2021 tritt die Bundesnotbremse mit Wirkung zum 31.05.2021 außer Kraft und die Corona-Verordnung vom 13.05.2021 findet vollständig Anwendung. Mögliche Öffnungen sind in der Regel an die Inzidenzwerte des Landkreises geknüpft.
Derzeit befinden wir uns im Bereich des Öffnungsschrittes 1 d.h., bis auf Weiteres gilt Folgendes:

Sport ist nur zulässig in Form von

  • kontaktarmen Freizeit- und Amateursport mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei zugehörige Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen aber aus den entsprechenden Haushalten kommen müssen
  • kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt
     
  • auf weitläufigen Außenanlagen gilt: mehrere Gruppen mit jeweils bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei zugehörige Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist; ACHTUNG: mehrere Gruppen mit 20 Personen sind nicht zulässig!
     
  • Hans Juergen Schaetzberger

Corona update 04.06.2021

TTBW Rundschreiben Nr. 6

TTBW Rundschreiben Nr. 6

Hallenöffnung in den nächsten beiden Wochen?

Die Voraussetzungen hierfür sind auf der Basis der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai geschaffen. Zwei Öffnungsschritte sind für den Sport vorgesehen:

1. Öffnungsstufe: Landkreis 5 Tage unter Inzidenzwert 100

- erfüllen inzwischen alle Landkreise in Baden-Württemberg!

2. Öffnungsstufe (weitere 14 Tage mit Inzidenz unter 100 und sinkender Tendenz). Ist dieser Zeitpunkt erreicht, besteht die rechtliche Grundlage, dass die Kommunen die Hallen für den kontaktlosen Vereinssport (wie TISCHTENNIS) öffnen können.

- erfüllen die Landkreise in Baden-Württemberg in den nächsten 14 Tage – hoffentlich - alle!

Werden diese Öffnungsschritte erreicht, sind noch zwei weitere Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Die Genehmigung der örtlichen Kommune für die Öffnung der Hallen wird benötigt!
  2. Tagesaktueller Corona-Test für die Übungsleitenden und/oder Spieler/innen!
 
   
  • Hans Juergen Schaetzberger

Corona update 14.05.2021

TTBW aktuelle Nachricht - Mai 2021 Rundschreiben Nr.5 TTBW

Tischtennis Baden-Württemberg e.V.

Rundschreiben an Vereine Nr. 5 - 2021 - Stuttgart, 17. Mai 2021

Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg (Stand: 14.05.21)

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 13. Mai 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten seit 14. Mai 2021.

Für den Sport gilt ein Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten. Im Grundsatz gilt für kontaktlosen Sport (u. a. Tischtennis) bei einer Inzidenz von größer 100 (Infektionsschutzgesetz):

Kontaktloser Individualsport auf Außensportanlagen und Sportstätten im Freien und in geschlossenen Räumen erlaubt: Kontaktlose Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts.

Kinder bis einschließlich 13 dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben.

Anleitungspersonen brauchen auf Anforderung durch das Gesundheitsamt einen negativen Corona-Test.

Sanitäre Anlagen, Umkleiden und andere Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nicht benutzt werden – Ausnahmen für die Einzelnutzung der WCs.

Das Infektionsschutzgesetz tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz unter 100 sinkt. Stattdessen gilt dann die Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg:

1. Öffnungsschritt: 7-Tage-Inzidenz unter 100

--> Liegt die Inzidenz 5 Werktage stabil unter 100, so gilt am übernächsten Tag:

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt.

2. Öffnungsschritt: Sinkende 7-Tage-Inzidenz in den darauffolgenden 14 Tagen

--> Liegt die Inzidenz an 14 aufeinander folgenden Tagen unter 100 mit sinkender Tendenz, so gilt zusätzlich zum 1. Öffnungsschritt:

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen sowie Fitnessstudios ist wieder erlaubt. Dabei beschränkt sich die zulässige Personenanzahl auf eine Person je angefangene 20 Quadratmeter.

Die Lockerungen treten nach Bekanntgabe durch die örtlichen Behörden (i. d. R. Gesundheitsamt) in Kraft.  Zeichnet sich in einem Stadt- oder Landkreis über 14 aufeinander folgende Tage durchschnittlich eine steigende 7-Tage-Inzidenz ab, gelten wieder die Regelungen des vorherigen Öffnungsschritts.

Fazit:

Tischtennis-Vereinssport im gewohnten Rahmen (über 2 Personen oder mit Personen

mehr als eines Haushalts) ist ab der 2. Öffnungsstufe möglich. Addiert man den

Zeitrahmen über die 1. Öffnungsstufe (5 + 2 Tage) sowie über die 2. Öffnungsstufe

(14 Tage), ergibt dies eine Zeit von 3 Wochen ab Unterschreitung der 100er-Inzidenz im eigenen Landkreis!

Zudem muss die Kommune die Zustimmung zur Öffnung der Halle geben!

Die Öffnungsstufen sind gekoppelt an den Nachweis eines negativen Testergebnisses oder einer abgeschlossenen Impfung bzw. einer vollständigen Genesung der Übungsleiter!

  • Hans Juergen Schaetzberger

CORONA update 26.03.2021

TTBW aktuelle Nachricht - März 2021

Die folgende Nachricht kam von TTBW:

Liebe Tischtennisfreunde,

IST-Stand in der Corona-Krise:

Es gilt das Infektionsschutzgesetz.

Auf Basis der aktuellen Infektionszahlen bedeutet dies für Baden-Württemberg bis 18. April:

An Tischtennis-Vereinssport ist nicht zu denken.

Und danach? Der am 3. März verabschiedete Stufenplan sagt: Nur bei Inzidenz unter 50 kann es kontaktfrei mit Sport weitergehen.

Ein Blick in die Glaskugel:

Am 19. April wird der Hebel sicherlich nicht flächendeckend umgestellt. Tischtennis in ganz Baden-Württemberg wird auch danach noch die eine oder andere Woche warten müssen. Irgendwann im Mai, Juni, Juli könnte der Neustart Realität werden – im Training.

Kurz gesagt senden wir Ihnen als Freunden des Tischtennissports das Signal:

Tischtennis Baden-Württemberg hat eine Strategie. Diesen Plan zum Tischtennis SPIELEN setzen wir sofort um, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hoffen wir auf die Ministerpräsidenten-Konferenz und die Landesregierung. Zunächst vor allem aber auf eine deutlich verbesserte Gesundheitslage.

In diesem Sinne bleibt gesund und zuversichtlich

TTBW

  • Hans-Juergen Schätzberger

Corona Neues

Infoschreiben der Stadt BK vom 19.03.2021 - Thema Hallenöffnungen und das TTBW Vereinsrundschreiben zu Covid19 vom 12.03.2021

Das Infoschreiben der Stadt BK ist zu finden unter :  Infoschreiben BK

TTBW - Vereinsrundschreiben zu Covid19 vom 12.03.2021

Liebe Tischtennisfreunde,

unser Sport bleibt weiterhin im Wartestand.

Wann dürfen wir wieder trainieren?

Wann sind die ersten Wettkämpfe möglich?

Für beide Schritte gilt die Grundvoraussetzung: Die Landesverordnung Baden-Württemberg muss eine Hallenöffnung möglich machen.

Und:

Die Kommune und zuständigen Gesundheitsämter Ihres Vereins müssen grünes Licht geben. Als großes Dach dafür dient der neue „Stufenplan für weitere Öffnungen“ –

ein Grundsatzbeschluss von Bund und Ländern vom 3. März. Der sieht für diese und nächste Woche lediglich die Möglichkeit von Außensport vor. Dort ist Individualsport mit 5 Personen aus 2 Haushalten möglich. Oder Gruppen mit 20 Kindern bis 14 Jahre. Aber kein Tischtennis in Hallen.

Ab 22. März gilt das „Inzidenz-Prinzip“. In Regionen unter 50 ist dann prinzipiell kontaktfreier Sport Indoor möglich. Bei Werten von 50 bis 100 ist ein tagesaktueller Schnelltest notwendig. Für Tischtennis-Vereine eher schwer machbar. Ab 100 gilt die Notbremse, also Streichung der Öffnungen.

Fazit für Tischtennis Baden-Württemberg:

Eine für alle Vereine gültige Ansage ist unmöglich. In den nächsten Wochen wird es Regionen geben, die öffnen dürfen, andere nicht.

Zu beachten sind zudem die Schul-Osterferien von 31. März bis 11. April. Auch wenn einige wenige Öffnungssignale kommunaler Sportämter zu hören sind – frühestens nach den Osterferien scheinen mir Hallenöffnungen in größerer Zahl realistisch.

Fällt das Start-Signal, werden selbstverständlich weiterhin die bereits aus 2020 bekannten Hygiene-Regeln gelten: Abstand, Desinfektion, Maske, Dokumentation und Lüftung. Im Vereinsrundschreiben der letzten März-Woche werden wir darüber im Detail informieren.

Inhalt dieses Dokuments wird auch das Alternative Wettkampfangebot von TTBW sein.

Neben dem Sommer-Team-Cup von myTischtennis wollen wir ergänzende Wettbewerbe

anbieten. Alle Zielgruppen sollen eine Bühne erhalten, sich gegenseitig zu messen. Mit

den 21 Bezirken werden wir dann gemeinsam nach den passenden Angeboten suchen

und die Verantwortlichen bestmöglich unterstützen. Gemeinsames Ziel: Tischtennis SPIELEN.

Voraussetzung für die Durchführung wiederum ist, dass die Hallen offen sind. Um diese

Frage in Corona-Zeiten zu klären, bleibt mir zum Schluss nur der Verweis auf den Anfang

dieser Zeilen.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

Infoschreiben BK

  • Hans Juergen Schaetzberger

Neues in der Corona Pandemie

TTC Maubach – Neues in der Corona Pandemie FEB 21

Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat in seiner Sitzung am 12. Feb. 2021 Folgendes entschieden:

Die Saison 2020/21 wird mit sofortiger Wirkung abgebrochen. Diese Entscheidung umfasst alle Verbands- und Bezirksspielklassen von TTBW.
Die Saison 2020/21 wird hinsichtlich der Wertung annulliert und für ungültig erklärt. Entsprechend wird die Auf- und Abstiegsregelung ausgesetzt.

TTBW plant, innerhalb der Saison 2020/21 alternative Wettkämpfe anzubieten, falls die Infektionslage dies zulässt. Die Vereine werden rechtzeitig informiert.

Begründung
Am 10. Februar verlängerte die Ministerpräsidenten-Konferenz mit Kanzlerin Merkel den Lockdown bis zum 7. März 2021, also um drei Wochen. Die zuletzt von TTBW verfolgte Saisonplanung ist damit hinfällig.
Mit Hallenöffnungen für das Training unmittelbar nach dem 7. März ist ohnehin nicht zu rechnen.

Perspektiven
Ziel ist zunächst die baldige Öffnung der Halle für den Trainingsbetrieb. Setzt sich der Rückgang der Inzidenzzahlen fort, erhoffen wir uns, bald wieder Angebote für unsere Mitglieder machen zu können. Unser sehr gutes Hygienekonzept gilt natürlich weiterhin.

Leider sind das keine guten Neuigkeiten.
Sorgen macht uns, wie allen anderen Vereinen auch, dass die Aktiven, vor allem die Kinder und Jugendlichen, dem Tischtennissport erhalten bleiben. 
Entsprechend arbeitet TTBW derzeit an alternativen Spielangeboten für die Sommerzeit. 

Weitere Infos gibt es bei 
Hans-J. Schätzberger unter jugend@ttc-maubach.de oder unter 0176-50501841.

  • Hans-Juergen Schätzberger

Corona News

TTC Maubach in der Corona Pandemie

Die Punktspiele des TTBW Verbandes sind bis zum 28. Februar 2021 ausgesetzt und werden danach als Einfachrunde fortgesetzt. Ziel ist, dass in jeder Staffel jede Mannschaft einmal gegen alle anderen Mannschaften der Staffel gespielt hat.

Dabei kann es zu leichten Abweichungen bei der Zahl der Heim- und Auswärtsspiele kommen. Gleichzeitig wird der zeitliche Rahmen der Spieltage ausgeweitet auf den Zeitraum zwischen dem 24.April 2021 und dem 16. Mai 2021.

Das ist die aktuelle Planung vom TTBW. Ob es so kommen wird, hängt vom Infektionsgeschehen ab.

Training gibt es bis auf weiteres natürlich auch nicht. Wann die Halle geöffnet werden kann entscheidet die Stadt Backnang.

Was wir dazu beitragen können, um bald wieder trainieren zu dürfen, wird getan; so ist unser Hygienekonzept weiterhin in vollem Umfang gültig.

Weitere Infos gibt es bei

Hans-J. Schätzberger unter jugend@ttc-maubach.de oder unter 0176-50501841.

Hans-J.Schätzberger

  • Hans Juergen Schaetzberger