News & Presseberichte (2022)
Neue Trainingsmöglichkeit
**** Zur INFO ****
Ab sofort können wir auch am MONTAG
von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr in die Halle!
Wer trainieren möchte: Bitte meldet Euch kurz vorher bei Olaf oder bei mir, damit die Halle sicher offen ist.
Olaf : 0176 225 449 92 (Tel oder Signal)
Hans : 0176 5050 1841 (Tel oder Whatsapp oder Signal)
- Hans-J. Schätzberger
Defibrillator in der Reisbachhalle
**** ACHTUNG ****
Am Freitag, dem 22.07.2022, um 20:00 Uhr findet in der RBH eine Infoveranstaltung zur Anwendung des Defibrillators statt.
Das Gerät steht seit langer Zeit im Foyer der RBH. Jeder Interessierte ist zur Veranstaltung eingeladen. Ziel ist, dass alle, die die Halle nutzen, auch über die Anwendung des Defis Bescheid wissen.
=== >> An diesem Freitag fällt das Training der Aktiven ab 20:00 Uhr aus !
=== >> Das Jugendtraing von 17:00 bis 19:00 Uhr findet statt
- Hans-Jürgen Schätzberger
Vereinsmeisterschaften der Jugend in der RBH am Samstag, 28.05.2022
- Hans-Jürgen Schätzberger
Training am 20.05.22 und am 03.06.22
*** ACHTUNG ***
Am Freitag, 20.05. UND am Freitag, 03.06. muss das Training für die Jugend und die Aktiven ausfallen !
Grund: Festakt in der RBH der Gemeinden Heiningen und Waldrems
- Hans-Jürgen Schätzberger
Training am Freitag - 20.05.2022
** ACHTUNG **
Das Training für Aktive am 20.05.2022 ab 20:00 Uhr fällt an diesem Freitag aus!
Das Jugendtraining bis 19:00 Uhr findet statt wie gewohnt.
Grund:
Festakt des Ortschaftsrats Heiningen
- Hans-J. Schätzberger
EINLADUNG
Tisch-Tennis-Club Maubach e.V.
Einladung - zur Jahreshauptversammlung 2022
am Mittwoch, dem 18.05.2022, um 20:00 Uhr in der Reisbachhalle
zum Original >>>link
Hiermit lädt der Vorstand des TTC Maubach e.V. die Mitglieder gemäß §6 der Vereinssatzung zur Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Bericht des Vorsitzenden
- Berichte der Mannschaftsführer
- Bericht des Jugendleiters
- Kassenbericht
- Entlastungen
- Neuwahlen
- Verschiedenes
Anträge zur Tagesordnung sind bis eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich zu richten an die Schriftführerin des TTC Maubach:
Melanie Hägele, Fürstenfelderstr. 28, 71522 Backnang-Maubach
Wir bitten um zahlreiche Teilnahme an der Hauptversammlung.
Michael Schützle - für den Vorstand des TTC Maubach
Bitte Termin vormerken:
Vereinsmeisterschaft der Aktiven am 16.07.2022 um 14:00 Uhr statt.
- Hans-J. Schätzberger
Vereinsrundschreiben TTBW Nr. 5
Stuttgart, 5. April 2022
Corona-News: Corona-Landesverordnung Sport aufgehoben!
Link zum Original >>>link
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter, am vergangenen Samstag lief die sog. Übergangsregelung Baden-Württembergs zum Bundes-Infektionsschutzgesetz aus. Entsprechend galt ab Sonntag bis auf wenige Ausnahmen für wenige Basismaßnahmen keine 3G-Regelung und keine Maskenpflicht mehr.
Nun geht die Landesregierung noch einen Schritt weiter:
Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine rechtlichen Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen und auch Hospitalisierungen weiterhin Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen gefragt sind:
Dazu gehört die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen (also auch Halleninnenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen. Diese Maßnahmen sind zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, aber weiterhin generell empfohlen (§ 2 CoronaVO).
Keiner von uns will einen Infektionsausbruch („Hot Spot“) in einer der Vereinshallen!
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport
- Hans -J.Schätzberger
Vereinsrundschreiben Nr. 4
Stuttgart, 21. März 2022 - Corona-News: Neue Corona-Landesverordnung Sport
Zum Original >>> link
In Sporthallen: 3G-Regel und Maskenpflicht außerhalb der Spielbox!
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter, nachdem das Bundes-Infektionsschutzgesetz am vergangenen Samstag auslief, hat die Bundesregierung im neuen Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert.
Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Jedoch: Die Landesregierung nutzt mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel. Bis einschließlich 2. April 2022 werden ergänzende Schutzmaßnahmen aufrechterhalten. Die neue Corona-Landesverordnung Baden-Württembergs wurde am vergangenen Freitag, 18. März 2022, notverkündet und trat am Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Auch eine neue Corona-Landesverordnung Sport wurde am Wochenende verabschiedet.
Für die Tischtennisvereine in Baden-Württemberg sind damit in den nächsten beiden Wochen, also zunächst bis 2. April, folgende Regelungen relevant:
Die 3G-Regel wird aufrechterhalten, das heißt: Beim Zutritt in Sporthallen (geschlossene Räume) ist von allen Sportlern und Zuschauern ein Nachweis über den Geimpften- oder Genesenen-Status zu erbringen oder ein tagesaktueller negativer Test vorzulegen. Ausnahme für die Regelung: Schüler unter 18 Jahre.
Die Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen bleibt bestehen: Personen über 18 Jahre müssen diese in den Hallen durchgehend tragen, außer beim Sporttreiben, also beim Tischtennis in der Spielbox, und in den Duschräumen.
Die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen. Das Konzept ist auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.
Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr Teil der Verordnung.
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Weitere Einzelheiten finden Sie auf der
Homepage des Landes Baden-Württemberg: „Corona-Regeln auf einen Blick“ unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
Homepage des Kultusministeriums Baden-Württemberg: „Regelungen für den Sport“ unter
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E-1791563719/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/Schaubilder/Regelungen%20Sport/Regelungen%20f%C3%BCr%20den%20Sport%20ab %2019.%20M%C3%A4rz%202022.pdf
für das Präsidium: Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW
- Hans-J. Schätzberger
Unsere U18 Jugendmannschaft spielt die volle Rückrunde 2022
Die Termine für die RR 2022 sind seit 09.03.2022 festgelegt
- Hans-J.Schätzberger
Vereinsrundschreiben Nr. 3 - 2022
Vereinsrundschreiben Nr.3 Original ==> link
Durchführungsbestimmungen Mannschaftssport Original ==> link
Stuttgart, 23. Februar 2022
Ab sofort Warnstufe statt Alarmstufe I – 3G- statt 2G-Regel in geschlossenen Räumen!
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter, mit Beschluss vom 22. Februar 2022 hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) im Zuge der Lockerungsmaßnahmen erneut geändert. Die Änderungen treten bereits am heutigen 23. Februar 2022 in Kraft.
Innerhalb des Stufensystems werden dabei die Regelungen der Warnstufe eingeführt. Diese war ursprünglich bestimmt für die Situation ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
Für den Tischtennissport (geschlossene Halleninnenräume) sind in der jetzt geltenden Warnstufe folgende Regelungen relevant (diese werden noch im Laufe der Woche für den Sportbetrieb in der Corona-Landesverordnung Sport präzisiert):
* Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre:
--> Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel (bisher galt in der Alarmstufe I die 2G-Regel).
* Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
--> Warnstufe: In geschlossenen Räumen maximal 60 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Es gilt die 3G-Regel.
* Erinnerung: Was bedeutet die 3G-Regel? Getestet, genesen oder geimpft.
Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Ein Genesenen-Nachweis darf höchstens 90 Tage alt sein. In der Warnstufe müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen negativen Antigen-Schnelltests vorweisen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schüler bis 17 Jahre.
Achtung: In Schulferien (z. B. jetzt in den Faschingsferien) müssten nicht immunisierte Schüler ebenfalls einen tagesaktuellen Test-Nachweis vorlegen!
* Weiterhin gilt generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Betreiber*innen/Veranstalter*innen/Dienstleister*innen müssen weiterhin in allen Stufen ein Hygienekonzept erstellen. Wir fügen für alle Vereine noch den wichtigen Hinweis an, dass die Zutrittsregelungen zur Halle grundsätzlich mit den Verantwortlichen der örtlichen Kommune abzustimmen sind!
Quelle: Homepage Land Baden-Württemberg unter
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Überblick aller Corona-Regeln Baden-Württemberg:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdfhttps:// www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf
für das Präsidium: Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW, Geschäftsstelle: Tischtennis Baden-Württemberg e. V., SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@ttbw.de
- Hans-Jürgen Schätzberger
Vereinsrundschreiben 2022 Nr. 02
Stuttgart, 31. Januar 2022 Original >>> link
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,
Fortsetzung der Punktspielrunde
Das TTBW-Präsidium hat am heutigen Abend nach intensiver Diskussion unter Berücksichtigung der Corona-Situation mehrheitlich folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Punktspielrunde in den Verbands- und Bezirksspielklassen in der Saison 2021/22 werden in einer Einfachrunde, das heißt ohne eine Rückrunde, ausgetragen, abgeschlossen und gewertet.
Ausnahmen:
1. Die Verbandsoberliga der Jugend soll auch in der Rückrunde an drei Gruppenspieltagen durchgeführt werden. Der Spieltag 6.02.22 wird verschoben.
2. Die Bezirke können für Ihre Jugendspielklassen frei entscheiden, ob diese nur die Vorrunde als Einfachrunde beenden, die Rückrunde nach abgebrochener Vorrunde als Einfachrunde spielen, oder als Doppelrunde mit Vor- und Rückrunde gespielt werden.
Die Bezirksligen der Jungen/Mädchen 18 müssen bis zum 30. April 2022 abgeschlossen sein. Jüngere Altersklassen sowie die Bezirksklasse Mädchen/Jungen 18 und tiefer können auch bis zum 30.06.2022 gespielt werden.
Bei einer Beendigung der Punktspielrunde nach dem 30.04.2022 folgen keine Auswirkung auf die Auf- und Abstiegsregel in click-TT. Entsprechend entsteht daraus kein Anspruch auf die Zugehörigkeit zu einer Spielklasse.
Die Relegationsteilnehmer werden anhand dieser Abschlusstabellen ermittelt, sofern eine Relegation geplant ist. Relegationstermin für die Landesklasse bis zur Verbandsoberliga: 7. 05.2022
Die Terminierung der ausstehenden Vorrundenspiele wird von den beteiligten Vereinen bis 28.02.2022 vorgenommen mittels des Spielverlegungstools von click-TT vorgenommen. Kommt keine Einigung zustande, legt der Spielleiter den Spieltermin fest.
2. Der Zeitraum für die noch ausstehenden Vorrundenspiele ist ab sofort bis zum Spieltag 9./10. April.
3. Die Pokal-Wettbewerbe können von den Bezirken im Zeitraum bis Ende Juni 2022 durchgeführt werden. TTBW plant ein Angebot für einen Pokal-Wettbewerb als Qualifikation zu den Deutschen Pokalmeisterschaften.
4. Alle Einzelsport-Veranstaltungen (Ranglisten, Meisterschaften, TTBW-Race etc.) können durchgeführt werden.
Begründungen:
- Die neue Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg vom 28.01.2022 schreibt für Sport in Hallen-Innenräumen zwar nur noch die 2G-Regel vor. Jedoch erscheint die Zahl der zur Verfügung stehenden Spieler und Mannschaften aufgrund der aktuell hohen Ansteckungsrate zu gering, um einen durchgängigen und abschließenden Spielbetrieb zu ermöglichen.
- TTBW hat mit den bisherigen Unterbrechungen den Versuch unternommen, die Punktspielrunde zum geeigneten Zeitpunkt fortzusetzen. Eine weitere Unterbrechung ist nicht mehr möglich. Vielmehr sollen alle Beteiligten nun Planungssicherheit haben.
- Diese Planung beinhaltet von TTBW-Seite, dass im Zeitraum nach der Punktspielrunde zahlreiche alternative Wettkampfangebote gemacht werden: attraktive Pokal-Wettbewerbe, TTBW Race-Einzelturniere, Ranglisten und Meisterschaften. Diese Angebote können im Tischtennissport als Mannschafts- und Individualsport im Gegensatz zu anderen Sportarten gemacht werden.
- Mit dem Nachholen der Vorrunden-Spiele wird gewährleistet, dass entsprechend der Wettspielordnung, Abschnitt M, eine Wertung der Saison 2021/22 mit entsprechender Auf-und Abstiegsregelung vorgenommen werden kann.
- Die Verbandsoberliga der Jugend wird an lediglich drei Gruppenspieltagen (6.03., 3.04. und 1. bzw. 8.05.22) durchgeführt. Diese Spielklasse ist weiterführend, es werden die Teilnehmer zur deutschen Mannschaftsmeisterschaft der Mädchen und Jungen ermittelt.
- Der Einzelsport wird fortgesetzt, da hier die Teilnahme freiwillig ist. Im Gegensatz dazu beinhaltet der Mannschaftssport den (Gruppen-)Druck, für das Team antreten zu müssen.
für das Präsidium: Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW, Geschäftsstelle: Tischtennis Baden-Württemberg e. V.
SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@ttbw.de
- Hans-Jürgen Schätzberger
Vereinsrundschreiben 2022-01
Rundschreiben des Verbands 2022 Nr. 01 zum Original >>>link
Stuttgart, 11. Januar 2022
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,
Mannschaftssport erneut unterbrochen - bis 31.01.2022!
Das TTBW-Präsidium hat soeben angesichts der anhaltenden Corona-Situation in seiner Sitzung einstimmig entschieden:
1. Die Punktspielrunde in den Verbands- und Bezirksspielklassen wird erneut unterbrochen. Alle bis zum 31. Januar 2022 angesetzten Spiele werden abgesetzt. Dies betrifft die kommenden drei Spieltage am 15./16. Jan., am 22./23. Jan. und am 29./30. Jan. 2022.
2. Die betreffenden Spiele sind vorerst nicht neu zu terminieren. Dies ist erst vorzunehmen, sobald der Termin für die Fortsetzung der Punktspielrunde feststeht.
3. Am 31. Januar 2022 trifft das Präsidium eine erneute Entscheidung über die Fortsetzung der Punktspielrunde.
Begründungen:
- Die neue Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg vom heutigen 11.01.2022 schreibt für Sport in Hallen-Innenräumen die 2G plus-Regel als Voraussetzung vor. Dies stellt eine erhebliche Erschwernis für die Vereine und Spieler gegenüber der Zeit bis zum 27.12.2021 (lediglich 2G-Regel) dar.
- TTBW will sich die Option offenhalten, die Punktspielrunde fortzusetzen, sofern es die pandemische Lage erlaubt und sinnvoll erscheinen lässt. Ebenso kann dann möglicherweise eine Option notwendig werden, die Rückrunde zu streichen und nur noch die ausstehenden Vorrundenspiele auszutragen. Damit wäre sichergestellt, dass eine Wertung mit Abschlusstabelle (dann per Einfach-Runde) vorgenommen werden kann.
- Zahlreiche Landesverbände im DTTB haben ähnliche Regelungen mit einer Unterbrechung bis Ende Januar bzw. Mitte/Ende Februar bereits getroffen.
- Der DTTB stimmt sich in wenigen Tagen mit allen bundesdeutschen Landesverbänden über eine mögliche gemeinsame Vorgehensweise ab.
für das Präsidium: Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW Geschäftsstelle: Tischtennis Baden-Württemberg e. V. SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@tt
- Hans Schätzberger
Vereinsrundschreiben TTBW Nr 19
Vereinsrundschreiben TTBW Nr.19 Link zum Original >>>link
Stuttgart, 15. Dezember 2021 -- Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,
Fortsetzung Spielzeit 2021/22
Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat sich im Hinblick auf die Fortsetzung der Mannschaftsspielrunde 2021/22 entsprechend dem Vorschlag des Hauptausschusses Wettkampfsport am 14.12.2021 einstimmig für die untenstehende, weitere Vorgehensweise entschieden.
Zielsetzung ist dabei, den Versuch zu unternehmen, die Spielzeit fortzusetzen. Abhängig ist die dargestellte Planung von der weiteren Entwicklung der Corona-Situation und den daraus resultierenden politischen Entscheidungen hinsichtlich der Corona-Landesverordnung. Erst dann wird sich zeigen, ob die von den TTBW-Gremien erarbeiteten Planungen umsetzbar sind. Die Bezirke und die Vereine sollen auf diese Weise zumindest für die vom 16. bis 22. Dezember 2021 zu erfolgende Mannschaftsmeldung eine gewisse Planungssicherheit erhalten.
Eine technische Umstellung in click-TT ist noch vorzunehmen, damit die geplanten Änderungen sämtlich funktionieren. Deshalb werden die Spielleiter erst tätig, sobald die click-TT-Umstellung per separatem Schreiben freigegeben wird.
Beschlüsse des Präsidiums:
- Die noch offenen Spiele der Vorrunde (dies inkludiert alle Spiele, die ab dem 4. Dezember geplant waren, auch die, die bereits abgesagt waren) müssen im Zeitraum 15./16. Januar bis einschließlich erstes Februar-Wochenende (5./6. Februar) gespielt werden, inklusive des Wochenendes 22./23. Januar. Diese Spiele sollen die Spielleiter spätestens bis zum 1. Januar ansetzen. Die Mannschaften können die Spiele bis zum 5./6. Februar im gegenseitigen Einvernehmen frei verlegen. Verlegungen auf einen späteren Zeitraum sind nur in Absprache mit dem Spielleiter und nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
- Die Rückrunde soll ab dem 12./13. Februar starten und wird bis zum 21./22. Mai verlängert (4 zusätzliche Spieltage) und die Relegation auf den 28. Mai festgesetzt. Ausnahme ist die Verbandsoberliga, die bis zum 1. Mai beendet sein muss, da dort die Relegation zur Oberliga am 7. Mai ansteht.
Mögliche vereinsinterne Duelle, die bis 5./6. Februar angesetzt waren, müssen bis spätestens 7. März gespielt sein, ggf. auch im Training. Die Bezirke, die Rückrundenspielpläne sonst erst im Dezember erstellen, sollen die Spielpläne ebenfalls erst ab 12./13. Februar erstellen.
- Die an den Wochenenden vom 15./16. Januar bis zum 5./6. Februar angesetzten Rückrundenspiele sollen von den Spielleitern auf „unbekannt verlegt“ gesetzt werden.
Für diese Spiele sollen sich die Vereine bis zum 7. März 2022 im gegenseitigen Einvernehmen auf einen neuen Termin einigen, da die Spielleiter keine Termine für die Zeit nach Ostern zur Verfügung haben. Wenn dies nicht gelingt, werden die Spielleiter die noch offenen Spiele ansetzen.
- Je nach Situation wird TTBW Ende Januar darüber entscheiden, ob es möglich ist, die restliche Saison so durchzuführen wie oben beschrieben geplant.
-
Für die Bezirke, die Spielklassen in Halbrunden spielen (hauptsächlich Jugend), werden zwei Vorschläge angeboten:
1. Die Vorrunde zu beenden und die Spiele nicht nachzuholen. Anschließend werden die Spielklassen zur Rückrunde neu eingeteilt.
2. Die Vorrunde wird ebenfalls bis zum 6. Februar beendet. Anschließend wird eine Einteilung für die Rückrunde erstellt.
Die 1. Variante ist die einfachere. Die Bezirke entscheiden dies jedoch selbst und teilen dies der Geschäftsstelle mit.
- Die Durchführung der Pokalwettbewerbe bleibt im Ermessen der Bezirke. Für die Qualifikation zu den Regions-Pokalmeisterschaften wird der Meldetermin um 14 Tage, auf den 14. Februar, verschoben.
- Nichtantreten und Streichung/Zurückziehen
- Auch wenn eine Mannschaft mehr als zweimal in der Saison nicht antritt, wird sie nicht gestrichen. Dazu folgende Änderung von WO/AB G 7.2.1: Dieser Passus wird bis 30.06.2022 ausgesetzt.
- Eine Mannschaft, die zurückgezogen worden ist, kann in der nachfolgenden Spielzeit in der darunterliegenden Spielklasse gemeldet werden.
- In der Spielzeit 2021/22 werden grundsätzlich keine Ordnungsgebühren ausgesprochen, wenn das Nichtantreten dem Spielleiter und dem Gegner bis 48 Stunden vorher mitgeteilt wurde oder die Mannschaft nicht komplett antritt.
gez. Christhart Kratzenstein, Sport-Referent TTBW
Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich
- Hans Juergen Schaetzberger
Vereinsrundschreiben Nr. 18 vom 07.Dez 2021
Rundschreiben Nr. 18 link zum Original >>>link
FAQs link zum Original >>>link
Regelungen zum Sport - link zum Original >>>link
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Stuttgart, 7. Dezember 2021 - Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,
nachdem unmittelbar vor dem vergangenen Wochenende die Spielrunde unterbrochen wurde, reichen wir heute zwei wichtige Entscheidungen nach:
1. Im Folgenden finden Sie Informationen zur neuen Corona-Landesverordnung Sport (CoronaVO Sport)
2. Das Präsidium hat auch nach den Erleichterungen der 2G+-Regel die Entscheidung bestätigt, die Spielrunde bis auf Weiteres zu unterbrechen. Auch an den kommenden beiden Wochenenden wird also in TTBW nicht gespielt.
Neue Corona-Landesverordnung Sport!
Am gestrigen 6. Dezember 2021, abends, wurde die neue Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) des Kultusministeriums und des Sozialministeriums notverkündet. Sie tritt mit dem heutigen 7.12.2021 in Kraft und wurde entsprechend veröffentlicht.
Die Änderungen gegenüber der letzten Corona-Landesverordnung ergeben sich aus den - auch an dieser Stelle - veröffentlichten Meldungen. In Stichworten die für den Tischtennissport wichtigen Regelungen, die nach der Saisonunterbrechung jetzt noch für den Trainingsbetrieb relevant sind:
In der derzeit ausgerufenen Alarmstufe II (über 450 Intensivbetten-Belegung) gilt im Grundsatz die 2G+-Regel als Basis.
Ausnahmen:
Der Test muss nicht erbracht werden für Menschen, die entweder die 3. Auffrischungsimpfung erhalten haben oder deren Immunisierung (Zweitimpfung bzw. Erstimpfung durch Johnson & Johnson) maximal 6 Monate zurückliegt. Ebenfalls müssen junge Menschen bis 17 Jahre keinen Test erbringen.
Ausführlich auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg: Aktuelle Änderungen der CoronaVO Sport zum 7. Dezember
Veranstaltungen
Veranstaltungen dürfen in der Alarmstufe II mit höchstens 50 Prozent der zugelassenen Kapazität und maximal 750 Besucherinnen und Besuchern durchgeführt werden. Unverändert bleiben die Zutrittsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen in den übrigen Stufen.
In der Alarmstufe II kann der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken an Sportstätten, Verkehrs- und Begegnungsflächen sowie sonstigen öffentlichen Orten von der zuständigen Ortspolizeibehörde künftig untersagt werden.
Sportausübung
- In den Alarmstufen gilt, dass erwachsene Sportlerinnen und Sportler sowie ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer nur dann Zutritt zu Sportstätten und Bädern haben, wenn sie geimpft oder genesen sind. In der Alarmstufe II ist für die Sportausübung in geschlossenen Räumen zusätzlich ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich (2G+). Dabei sind Personen mit einer Boosterimpfung von der Testpflicht bei der 2G-Regelung ausgenommen. Zudem werden folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
Nicht immunisierte Personen müssen auch für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und ärztlich verordnetem Reha-Sport einen Antigen- oder PCR-Testnachweises vorlegen (3G). Diese Ausnahme gilt nur für die Teilnehmenden, nicht aber für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und Übungsleiter dieser Sportgruppen, für die die allgemeinen Zutrittsregelungen in den einzelnen Stufen gelten.
Sonderregelungen für Schüler
12- bis 17-Jährige haben weiterhin ohne Nachweis Zutritt zu Sportstätten und Bädern, allerding nur in Zeiträumen, in denen an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilgenommen wird. In den Ferien müssen in der Alarmstufe II 6- bis 17-jährige Schülerinnen und Schüler für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorlegen. Hierbei können bei immunisierten Schülerinnen und Schülern die oben im Zusammenhang mit der 2G-Regelung genannten Alternativen zum zusätzlichen Testnachweis zur Anwendung kommen. In den übrigen Stufen gilt diese Testnachweispflicht für den Zutritt zu Angeboten in geschlossenen Räumen nur für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler in diesem Altersbereich.
- Hans Juergen Schaetzberger
Vereinsrundschreiben Nr. 17 vom 04.Dez 21
Vereinsrundschreiben Nr. 17 - link zum Original >>>link
Stuttgart, 3. Dezember 2021
Sehr geehrte Vereinsvertreter und Verbands-Mitarbeiter,
TTBW-Spielbetrieb ab Samstag, 4.12.2021 abgesetzt!
Kommando zurück: Gestern hatten wir vermeldet, dass entsprechend einem TTBW-Präsidiumsbeschluss vom 1.12. allen Mannschaften ermöglicht wird, auf freiwilliger Basis zu spielen.
Am heutigen Freitag, 3.12., 16:00 Uhr, erhielten wir einen Hinweis, dass die Landesregierung Baden-Württemberg beschlossen hat, mit Wirkung ab 4.12.2021 (morgiger Samstag) für "Sport in Sportstätten und Sportanlagen" die 2G+-Regel (2G plus tagesaktueller Test) eingeführt hat.
Dies ist einer Übersicht auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg zu entnehmen (siehe Seite 8):
https://www.ttbw.de/news/corona-news-3122021
Die neue Corona-Landesverordnung Sport soll am morgigen Samstag, 4.12.2021, veröffentlicht werden. Sie gilt noch am gleichen Tag.
Deshalb wird der folgende, bereits am 1.12.2021 getroffene und am 2.12.2021 veröffentlichte Beschluss des TTBW-Präsidiums wirksam:
"Sollte von Seiten der Politik in der Corona-Landesverordnung eine 2G+-Regelung festgelegt werden, wird die Spielzeit 2021/22 ab diesem Zeitpunkt unterbrochen. Über eine Fortsetzung des Spielbetriebs auf Basis einer Streichung der oben genannten Ziffer 2 wird das TTBW-Präsidium entscheiden, sobald dies die Corona-Situation richtig erscheinen lässt."
Damit sind alle ab 4.12.2021 in den Verbands- und Bezirksspielklassen terminierten Punktspiele der Saison 2021/22 in TTBW bis auf Weiteres abgesetzt. Dieser Beschluss umfasst auch die Jugendspiele.
Junge Menschen bis 17 Jahre sind zwar von der 2G+-Regelung befreit, nicht jedoch die erwachsenen Betreuer und Helfer. Damit wäre die Organisation der Spiele nicht realistisch.
Dieses Vereinsrundschreiben an alle Vereine (Abteilungsleiter, Mannschaftsführer sowie die Verbandsmitarbeiter).
Mit sportlichen Grüßen, bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW
Geschäftsstelle: Tischtennis Baden-Württemberg e. V.
SpOrt Stuttgart | Fritz-Walter-Weg 19 | 70372 Stuttgart oder Postfach 50 11 07 | 70341 Stuttgart Telefon: 0711 28077-600 | Fax: 0711 28077-601 | www.ttbw.de | info@ttbw.de
- Hans Juergen Schaetzberger